Seit dem 12.08.2026 gilt die neue PPWR-Verordnung. Das hat bei vielen kleinen Unternehmen für Unsicherheit gesorgt. Was bedeutet das jetzt konkret für dich und was musst du tun?
Die Verordnung gilt zwar seit dem 12.08, aber du musst nicht alle Forderungen sofort umsetzen. Die PPWR wird schrittweise über Jahre hinweg umgesetzt. Trotzdem gibt es einige Dinge, die du jetzt schon erledigen kannst, um später nicht unter Zeitdruck zu geraten.
Was du jetzt tun solltest
1. Deine Rolle bestimmen
Bist du Lieferant, Erzeuger, Importeur oder Vertreiber? Je nachdem, welche Rolle du hast, können unterschiedliche Pflichten auf dich zukommen. Die genauen Definitionen findest du auf der am Ende verlinkten Website.
2. Deine Verpackungen erfassen
Liste alle Verpackungen auf, die du verwendest, also Kartons, Klebeband, Füllmaterial und Produktverpackungen. Schreib dir auch auf, aus welchen Materialien sie bestehen. So ersparst du dir später viel Arbeit.
3. Verpackungen mit Lebensmittelkontakt prüfen
Wenn deine Verpackungen mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, schau, ob sie die seit dem 12.08.2026 geltenden PFAS-Grenzwerte einhalten. Frag dafür am besten bei deinen Verpackungslieferanten nach den entsprechenden Nachweisen.
4. Bei Lieferanten nachfragen
Lass dir auch für Verpackungen ohne Lebensmittelkontakt die notwendigen Zertifikate und Konformitätsnachweise geben. Damit hast du die wichtigsten Informationen zu deinen Verpackungen gesammelt und kannst sie später für deine technische Dokumentation verwenden.
5. Auslandsversand prüfen
Wenn du deine Produkte ins EU-Ausland verschickst, dann informiere dich über die jeweiligen Registrierungs- und EPR-Pflichten. Schau dir an, in welche Länder du lieferst und ob du dort bereits richtig registriert bist.
6. Auf dem Laufenden bleiben
Bei einigen Anforderungen ist noch gar nicht endgültig festgelegt, wie sie genau umgesetzt werden. Es ist daher wichtig, die weiteren Entwicklungen im Auge zu behalten und sich regelmäßig bei offiziellen Stellen wie der WKO oder der ZSVR zu informieren.
Was kommt erst später?
Viele weitere Anforderungen müssen erst in ein paar Jahren fertig umgesetzt sein. Hier haben wir noch Zeit, uns darauf vorzubereiten. Dazu zählen:
- Ab 2027: Bestimmungen zu wiederverwendbaren Verpackungen werden festgelegt
- Ab 12.02.2028: Bestimmte Verpackungen, z. B. Tee- und Kaffeebeutel sowie Aufkleber auf Obst und Gemüse, müssen kompostierbar sein
- Ab 2030: Verpackungen müssen recyclingfähig gestaltet sein
- Ab 2030: Kunststoffverpackungen müssen bestimmte Mindestanteile an recyceltem Material enthalten
- Ab 2030: Verpackungen müssen auf das notwendige Mindestmaß bei Gewicht und Volumen reduziert werden
- Ab 2030: Für bestimmte Verpackungsarten gelten Marktbeschränkungen.
- Ab 2035: Zusätzlich wird berücksichtigt, ob Verpackungen tatsächlich in großem Maßstab recycelt werden
! Bei mehreren dieser Anforderungen fehlen derzeit noch genaue Vorgaben. Diese werden in den kommenden Jahren weiter konkretisiert !
Also: Verschaffe dir jetzt einen Überblick über deine Verpackungen, kläre deine Rolle und prüfe die Anforderungen, die bereits gelten. Für die späteren Vorgaben hast du noch Zeit, dich Schritt für Schritt vorzubereiten.
Genauere Informationen findest du unter:


